Strukturell korrekte Rechnungsstellung.
Nachweisbar. Rechtssicher.

Calyria AI überprüft Abrechnungen anhand von sechs strukturellen Mechanismen – und stellt so sicher, dass nur tatsächlich erbrachte und tarifkonforme Leistungen in Rechnung gestellt werden. Das Ergebnis: eine faire Vergütung für den Arzt und nachweisbare Genauigkeit für den Versicherer.

DYNAPTIQ-Q-Wert

Wie strukturelle Genauigkeit erreicht wird

Sechs automatisierte Prüfmechanismen stellen sicher, dass jede Abrechnung den tatsächlich erbrachten Leistungen entspricht.

Streichung von inklusiven Stellenbezeichnungen

Leistungen, die tariflich in der Hauptleistung enthalten sind, werden automatisch erfasst und nicht separat in Rechnung gestellt – gemäß VVG und TARDOC.

Vergleich mit dem Operationsbericht

In die Abrechnung fließen nur Leistungen ein, die im Operationsbericht ausdrücklich aufgeführt sind. Keine Schätzungen, keine Pauschalen ohne Nachweis.

Überprüfung der Kumulierungsregel

Automatische Überprüfung, ob Dienstposten gemäß den geltenden Tarifbestimmungen kombiniert werden dürfen. Unzulässige Kombinationen werden vor der Übermittlung gekennzeichnet.

Überprüfung der Zeitangaben

Zeitbasierte Leistungen werden anhand der dokumentierten Operationsdauer überprüft. Abweichungen zwischen der in Rechnung gestellten und der erfassten Zeit werden transparent ausgewiesen.

Prüfung der Anbieterqualifikation

Leistungen werden nur dann anerkannt, wenn der abrechnende Arzt nachweislich die nach den allgemeinen Tarifkriterien geforderte Facharztqualifikation erfüllt.

Konsistenz der Diagnosedienste

Calyria AI überprüft, ob die abgerechneten Leistungspositionen mit der dokumentierten Diagnose und Indikation übereinstimmen – und kennzeichnet Abweichungen automatisch zur Überprüfung.

FÜR VERSICHERER

Wissen Sie genau, was in Rechnung gestellt wurde – und warum.

Calyria AI liest den Operationsbericht und gleicht jede abgerechnete Position mit den tatsächlich durchgeführten Leistungen ab. Verstöße gegen Inklusivklauseln, unzulässige Zuschläge und Doppelabrechnungen werden automatisch erkannt.

Verstöße gegen die Inklusionsklausel

Behandlungen, die in Rechnung gestellt, aber nie durchgeführt wurden. Der Pauschalpreis wird unter der Annahme berechnet, dass alle darin enthaltenen Leistungen erbracht werden – sind dies jedoch nicht der Fall, zahlt der Versicherer zu viel.

Unzulässige Aufschläge

Bei Rezidivfällen darf nur der operierende Chirurg einen Aufschlag erheben – der Anästhesist hingegen nicht. Aufschläge aufgrund von Dringlichkeit oder Komplexität auf Pauschalpreise für Anästhesieleistungen stellen in diesen Fällen eine unzulässige Abrechnungspraxis dar.

Doppelte Abrechnung

Dieselbe klinische Leistung wurde gleichzeitig über zwei verschiedene Positionen abgerechnet – wodurch eine künstliche Doppelabrechnung entstand.